Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
a.
Die Passolution GmbH bietet ihre Dienstleistung betreffend die regelmäßige und dauerhafte Erfüllung bestimmter, auf die EU-Pauschalreiserichtlinie zurückgehender vorvertraglicher Informationspflichten Reisebüros, OTAs, Reiseveranstaltern und sonstigen Dienstleistern im Reisebereich an, denen entsprechende vorvertragliche Informationspflichten gegenüber deren (End-)Kunden obliegen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
AGB) sind Grundlage sämtlicher Verträge der Passolution GmbH, die sie mit ihren Vertragspartnern (ausschließlich Unternehmern) bezogen auf die von ihr angebotene Dienstleistung geschlossen hat.
b.
Diese AGB gelten auch für den Fall entgegenstehender Geschäftsbedingungen ihrer Vertragspartner.
c.
Die Passolution GmbH ist berechtigt, die in das Vertragsverhältnis mit ihren Vertragspartnern einbezogenen AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird die Passolution GmbH den Kunden unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Passolution GmbH gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
2. Leistungsgegenstand
Inhalt der Dienstleistung der Passolution GmbH ist die Vorhaltung und gegebenenfalls Zurverfügungstellung bestimmter Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen, die Reisebüros, OTAs, Reiseveranstalter und sonstige Dienstleister im Reisebereich im Rahmen ihrer vorvertraglichen Informationspflichten gegenüber ihren (End-)Kunden obliegen. Die Passolution GmbH hält ihren Vertragspartnern vor und stellt zur Verfügung namentlich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
3. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag zwischen der Passolution GmbH und dem Vertragspartner (Unternehmer) kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags/Nutzungsvertrages auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
4. Mindestvertragsdauer und Vergütung
a.
Der Vertrag hat eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung gegenüber der Passolution GmbH hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen und ist zu richten an die Passolution GmbH, Karl-Schiller-Straße 5, 51503 Rösrath.
b.
Die vereinbarte Vergütung der Dienstleistung der Passolution GmbH ist monatlich im Voraus spätestens zum 3. Werktag eines jeden Monats entrichten.
c.
Die Dienstleistung der Passolution GmbH versteht sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. Leistungsumfang, Gewährleistung und Haftung
a.
Alle von der Passolution GmbH gegenüber ihren Vertragspartnern vorgehaltenen und gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Informationen betreffend allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands des (End-)Kunden des Vertragspartners, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Gewährleistung übernommen werden. Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Passolution GmbH zulässig.
b.
Die Haftung der Passolution GmbH im Übrigen ist für alle Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht
• auf einer schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, d.h. Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf,
oder
• durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Passolution GmbH verursacht wurden
oder
• in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände
bestehen.
Haftet die Passolution GmbH für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist die gesamte Haftung der Passolution GmbH auf solche Schäden und einen solchen Schadensumfang beschränkt, deren Eintritt die Passolution GmbH nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise voraussehen konnte.
6. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen der Passolution GmbH und ihren Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen im Rahmen dieses Vertrages zwischen der Passolution GmbH und ihrem Vertragspartner ist Köln.
7. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.